Licht bringt alle voran
Effiziente Ausleuchtung von Straßen, Verkehrsknotenpunkten, öffentlichen Grünflächen oder professionelle Beleuchtung in Verwaltungs- und Bürogebäuden – wir sorgen mit der richtigen Beleuchtung für mehr Sicherheitsgefühl und Aufenthaltsqualität.
Straßen, Plätze, Unterführungen: Licht im öffentlichen Raum gewinnt zunehmend an Bedeutung – sowohl mit Blick auf die Energieeffizienz als auch auf die Sicherheit der Menschen. Dies gilt für LED-Straßenbeleuchtung ebenso wie für Konzepte zur Beleuchtung von Innenstädten oder öffentlichen Plätzen. Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Erscheinungsbild und Wartungsfreundlichkeit steigen, genauso wie der Anspruch an störungsfreie Funktionalität und Wirkungsgrad.
Unsere Leistungen aus einer Hand
- Konzeption und Errichtung von Neuanlagen einschließlich Betrieb und Wartung
- Umrüstung vorhandener Beleuchtungstechnik
- Korrosionsschutz für Beleuchtungsmasten
- Reinigung und Reparatur bestehender Anlagen,
- 24h-Entstörungsdienst
Vom modernen Beleuchtungskonzepten profitieren Mensch und Natur.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Energieeffizienz: Vernetzte Beleuchtung kann den Energieverbrauch bis zu 50 Prozent reduzieren
- Weniger Kosten: Remote-Management mindert Wartungs- und Betriebskosten
- Gesteigerte Wirtschaftlichkeit mit funkgesteuerten Straßenlaternen und LED-Leuchten
- Reduktion der Lichtemissionen zum Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner und der Tiere
- Mehr Sicherheit im Straßenverkehr sowie auf öffentlichen Plätzen und Freiflächen
- Mehr Begeisterung bei Bürgerschaft und Touristen: Öffentliche Bereiche werden mit Lichtinstallationen zum Leben erweckt, beleuchtete Orientierungs- und Beschilderungssysteme können ins Stadtbild integriert werden
Verordnungen: Beleuchtung im öffentlichen Raum
DIN-Normen
Die lichttechnische Norm für die Dimensionierung der öffentlichen Beleuchtung ist die DIN EN 13201. Sie regelt die Anforderungen an eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung und besteht aus fünf Teilen:
- Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen
- Teil 2: Gütemerkmale
- Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale
- Teil 4: Messung der Gütemerkmale
- Teil 5: Energieeffizienzindikatoren (neu)
Teil 1 ist in nur Deutschland gültig. Die Teile 2 bis 5 hingegen gelten in der gesamten EU.
EU-Richtlinien
2019/2020/EU (vom 1.10.2019) zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten sowie die delegierte Verordnung 2019/2015/EU (vom 1.3.2019) zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen. Gültig ab 1.9.2021.