Öffentlicher Raum

Industrie und Gewerbe

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Licht bringt alle voran

Effiziente Ausleuchtung von Straßen, Verkehrsknotenpunkten, öffentlichen Grünflächen oder professionelle Beleuchtung in Verwaltungs- und Bürogebäuden – wir sorgen mit der richtigen Beleuchtung für mehr Sicherheitsgefühl und Aufenthaltsqualität.

Straßen, Plätze, Unterführungen: Licht im öffentlichen Raum gewinnt zunehmend an Bedeutung – sowohl mit Blick auf die Energieeffizienz als auch auf die Sicherheit der Menschen. Dies gilt für LED-Straßenbeleuchtung ebenso wie für Konzepte zur Beleuchtung von Innenstädten oder öffentlichen Plätzen. Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Erscheinungsbild und Wartungsfreundlichkeit steigen, genauso wie der Anspruch an störungsfreie Funktionalität und Wirkungsgrad.

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Unsere Leistungen aus einer Hand

  • Konzeption und Errichtung von Neuanlagen einschließlich Betrieb und Wartung
  • Umrüstung vorhandener Beleuchtungstechnik
  • Korrosionsschutz für Beleuchtungsmasten
  • Reinigung und Reparatur bestehender Anlagen,
  • 24h-Entstörungsdienst

Vom modernen Beleuchtungskonzepten profitieren Mensch und Natur.
 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Energieeffizienz: Vernetzte Beleuchtung kann den Energieverbrauch bis zu 50 Prozent reduzieren
  • Weniger Kosten: Remote-Management mindert Wartungs- und Betriebskosten
  • Gesteigerte Wirtschaftlichkeit mit funkgesteuerten Straßenlaternen und LED-Leuchten
  • Reduktion der Lichtemissionen zum Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner und der Tiere
  • Mehr Sicherheit im Straßenverkehr sowie auf öffentlichen Plätzen und Freiflächen
  • Mehr Begeisterung bei Bürgerschaft und Touristen: Öffentliche Bereiche werden mit Lichtinstallationen zum Leben erweckt, beleuchtete Orientierungs- und Beschilderungssysteme können ins Stadtbild integriert werden

Verordnungen: Beleuchtung im öffentlichen Raum

DIN-Normen

Die lichttechnische Norm für die Dimensionierung der öffentlichen Beleuchtung ist die DIN EN 13201. Sie regelt die Anforderungen an eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung und besteht aus fünf Teilen:

  • Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen
  • Teil 2: Gütemerkmale
  • Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale
  • Teil 4: Messung der Gütemerkmale
  • Teil 5: Energieeffizienzindikatoren (neu)

Teil 1 ist in nur Deutschland gültig. Die Teile 2 bis 5 hingegen gelten in der gesamten EU.

EU-Richtlinien

2019/2020/EU (vom 1.10.2019) zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten sowie die delegierte Verordnung 2019/2015/EU (vom 1.3.2019) zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen. Gültig ab 1.9.2021.

Ihr direkter Kontakt

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Uwe Hobrak

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