FÖRDERUNG VON NICHT ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN LADESTATIONEN

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat seine Elektromobilitätsförderung jetzt um einen wichtigen Baustein erweitert:

Künftig können Unternehmen und Kommunen auch für Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, eine Förderung beantragen. Die kürzlich veröffentlichte Richtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ sieht vor, den Erwerb und den Aufbau von neuen Ladestationen inklusive des Netzanschlusses für Elektrofahrzeuge von Unternehmen und Kommunen sowie an Mitarbeiterparkplätzen zu bezuschussen.
Förderfähig sind dabei Ladepunkte mit einer Ladeleistungen von bis zu 22 Kilowatt, sofern sie die technischen Anforderungen für eine Förderung erfüllen.

Welche Anforderungen das sind und wie genau Sie die Förderung für Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune beantragen können, erklären wir Ihnen gerne. Denn unsere Fachexperten sind mit den gesetzlichen Vorgaben bestens vertraut und freuen sich, Ihnen in diesem Zusammenhang auch unsere Ladelösungen speziell für Unternehmen vorstellen zu können. Erfahren Sie hier mehr über unsere Ladelösungen für Unternehmen und die Optimierung Ihrer Work-Charge-Balance: www.sss-gruppe.de/leistungen/elektromobilitaet/ladeloesungen/unternehmen